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Dresden: Ausstellungsanfrage abgemahnt

vertretende Sozietät:

noch frei

Dresden Fremdenverkehr

die rote Karte

Rechtsanwalt Jürgen Koenig klassifiziert eine Ausstellungsanfrage als unverlangte Werbe-E-Mail . . .

Frankfurt, den 10. Januar 2007: Rechtsanwalt Jürgen Koenig aus Ottendorf-Okrilla, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Lausitz, klassifiziert eine Ausstellungsanfrage einer Künstlerin an ein Stadtamt als unverlangte Werbe-E-Mail und verlangt kostenpflichtige Unterlassung.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
Edmund Burke

Eine junge Künstlerin will Ihre Werke in den Räumlichkeiten von Ämtern ausstellen und findet auf der Suche im Internet folgenden Eintrag:

Thema: Stadtämter

Nun fragt sie bei den dort aufgelisteten Stadtämtern höflich an, ob Interesse an einer Ausstellung der Werke in den Räumen besteht - unter anderem am 30.12.2006 bei dem unter Stadtämtern gelisteten

Dresden Tourismus Fremdenverkehrsbüro
Hier können Sie sich ausführlich über Unterkünfte, Sehenswürdigkeiten und Stadtführungen informieren.
http://www.dresden-fremdenverkehr.de/

Daraufhin erhält sie am 04.01.2007 von Jürgen König, der das unter Stadtämtern gelistete Unternehmen und dessen Inhaberin Anja Grafe vertritt, eine Abmahnung wegen unverlangt zugesandter Werbe-E-Mail.

Kostenpunkt: Euro 415,28

Lesen Sie die Historie zu Jürgen König und Anja Grafe:

Frankfurt, den 20. Mai 2006:
Rechtsanwalt Jürgen Koenig klassifiziert Pressemitteilung als unverlangte Werbe-E-Mail . . .
Frankfurt, den 19. Mai 2006:
Am Pranger: Anja Grafe, Inhaberin Dresden Tourismus-Fremdenverkehrsbüro - Behauptung: Unverlangte Werbe-Email. Handlung: Kostenpflichtige Unterlassungserklärung per Rechtsanwalt Jürgen Koenig.


"Wer auf der Grundlage von Regeln gegen diese Regeln wissentlich verstösst, muss seine Strafe erhalten. Und die kann in nichts anderem bestehen, als jenen, die unter den Folgen der nicht eingehaltenen Regeln zu leiden haben, ihren Schaden wieder gutzumachen."
(Auszug aus dem Bestseller "Wir kündigen !")

Die Fragen, die wir uns nun stellen in Bezug auf den Rechtsanwalt Jürgen Koenig, der - laut uns vorliegendem Briefbogen - gleichzeitig Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Lausitz ist:

1. Inwieweit ist RA Jürgen Koenig der ordentlichen Anwaltspflicht nachgekommen und hat den zugrunde liegenden Sachverhalt - auch im Sinne seiner Mandantin, Anja Grafe - geprüft ?

2. In welchem Umfang erzielt RA Jürgen Koenig Honorareinnahmen durch Versendung von Unterlassungserklärungen, die einer gerichtlichen Überprüfung möglicherweise nicht standhalten ?

3. Inwieweit veranlassen die Hinweise auf seinem Briefkopf . . .
Zugelassen am Oberlandesgericht Dresden

und

Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Lausitz

. . . andere 'Empfänger' von Unterlassungserklärungen ähnlicher Art 'im Zweifel' eher zur Zahlung ?

4. Inwieweit handelt es sich im vorliegenden Fall 'Kunst' um das 'Ausreizen' und Testen der rechtlichen Lage und Grenzen im Rahmen eines in dieser Richtung interpretierten 'Lehrauftrages' zur Weiterentwicklung des Deutschen Wirtschaftsrechts und Profilierung des RAes Jürgen Koenig ?

5. Inwieweit hat die Fachhochschule Lausitz Kenntnis vom anwaltlichen Gebahren eines ihrer Lehrbeauftragten in der vorliegenden Form ?

Fragen über Fragen. Wir bleiben am Ball.

Auf jeden Fall hat sich Rechtsanwalt Jürgen Koenig heute erneut eine Veröffentlichung für seine Aktion verdient. Hier.

Den Anwalt Jürgen Koenig aus Ottendorf-Okrilla stellen wir dafür erneut an den Pranger und sagen: SKANDAL !

Sollten Sie mit diesem Anwalt ähnliche Erfahrungen in der Vergangenheit gemacht haben, mailen Sie uns den Sachverhalt an SKANDAL - wir stellen ihn an den PRANGER !

Haben Sie auch einen Fall und finden kein Gehör ? Mailen Sie uns: SKANDAL - wir stellen ihn an den PRANGER !

pia


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