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Frankfurt, den 10. Januar 2007: Rechtsanwalt Jürgen Koenig aus Ottendorf-Okrilla, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Lausitz, klassifiziert eine Ausstellungsanfrage einer Künstlerin an ein Stadtamt als unverlangte Werbe-E-Mail und verlangt kostenpflichtige Unterlassung.



Eine junge Künstlerin will Ihre Werke in den Räumlichkeiten von Ämtern ausstellen und findet auf der Suche im Internet folgenden Eintrag:

Thema: Stadtämter

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